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Zufahrtsstraßen

1. Zufahrtsstraße zum Zwischenwerk Großmehring

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Zwischenwerks Großmehring enthalten (FlstNr. 3565 Gemarkung Großmehring). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1893
Bauart: Packlage aus Dolomit und Kiesbeschotterung.
Straßenlänge 207 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

2. Zufahrtsstraße zum Zwischenwerk Friedrichshofen

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Zwischenwerks Friedrichshofen enthalten (FlstNr. 2518 Gemarkung Friedrichshofen). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1890
Bauart: Packlage aus Dolomit und Kiesbeschotterung.
Straßenlänge 105 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

3. Zufahrt zum Zwischenwerk Gerolfing

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Zwischenwerks Gerolfing enthalten (FlstNr. 2711 Gemarkung Gerolfing). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1892
Bauart: Packlage aus Dolomit und Kiesbeschotterung.
Straßenlänge 170 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

3a. Zufahrtsstraße (Kriegsstraße) zum Zwischenwerk Gerolfing

FlstNr. 222 Gemarkung Gerolfing
Erbaut 1896
Bauart: Randsteine mit Packlage aus Dolomit und Dolomitbeschotterung 0,10 m hoch.
Straßenlänge 770 m, Fahrbahnbreite 3,50 m, Banketts südlich 0,50 m, nördlich 1,00 m breit bekiest.
Die Herstellungskosten einschließlich Grunderwerb betrugen 16.337 M.
Die Straße ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
1921 gem. Erlass des. Reichswehrministers und des Reichsschatzministers vom 07.07.1921 an die Festungskommandantur Ingostadt überwiesen.
1922 gem. gemeinsamen Erlass des Reichswehr- und Reichsschatzministers vom 01.05.1922 von der Festungskommandantur durch das Finanzamt an das Reichsbauamt übergegangen.

4. Fahrweg zur Armierungsbatterie Rosenschwaig

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Zwischenwerks Rosenschwaig enthalten (FlstNr. 3094 Gemarkung Gerolfing). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1892
Bauart: Packlage aus Dolomit und Kiesbeschotterung.
Straßenlänge 380 m, Fahrbahnbreite 4,00 m
Die Straße ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

5. Zufahrtsstraße zum Zwischenwerk Rosenschwaig

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Zwischenwerks Rosenschwaig enthalten (FlstNr. 3094 Gemarkung Gerolfing). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1892
Bauart: Packlage aus Dolomit und Kiesbeschotterung.
Straßenlänge 289 m, Fahrbahnbreite 4,00 m
Die Straße ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

6. Zufahrtsstraße zum Infanterie-Untertretraum Nr. 1 der Westfront

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Infanterie-Untertretraums Nr 1 (GebNr. 195) enthalten (FlstNr. 1281 Gemarkung Wettstetten). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1893
Bauart: Kiesweg
Straßenlänge 105 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke FlstNr. 1279 und 1374 ist das Fahrtrecht von der Kriegsstraße aus über den militäreigenen Zufahrtsweg und für letzteren über die Grundstücksfläche des Infanterieuntertretraums an der südlichen Grenze zur Restfläche zu fahren, eingeräumt. /: Urkunde des k. Notars Bauer in Ingolstadt vom 28.September 1891 Gesch.Reg.Nr. 765 :/

7. Zufahrtsstraße zum Munitionsdepot Nr. III der Westfront

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Munitionsdepots Nr. III (GebNr. 201) enthalten (FlstNr. 126 Gemarkung Etting). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1893
Bauart: Packlage mit Kiesbeschotterung.
Straßenlänge 42 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
An der Nordseite des Zufahrtsweges ist eine lebende Hecke herzustellen, der Zufahrtsweg ist vom k. Militärärar nicht zu unterhalten. (Urkunde des k. Notars Bauer vom 28.September 1891 Gesch.Reg.Nr. 765)